Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

22. 
Den 31. Juli 1924. 
1920 festzusetzen, wonach derselbe von diesem Zeitpunkt a; 
den Grundgehalt Gruppe IX, Stufe 9 bezieht. 
- § 27. 
nachdem nunmehr die Landesfür* 
sorgeverordnung von 91. März 1924 er 
lassen worden ist, hat sieh der Be* 
zirksrat mit deren Durchführung bezty 
Hit der Organisation der Bezirksfür * 
sorgebehörde zu befassen. Der Vor* 
sitzende bringt die seitens der 
Bezirksfürsorgebehörde bezw. seitens 
des vorläufigen Fürsorgeaussehusses 
gestellten Anträge zur Verleséung . 
Der Letztere hat am 15.und £ lé.d.H. 
über die allgemeinen Für sorgemaßnahmt 
beraten und Grundsätze für die Bewil« 
ligung oèn Unterstützungen an Kleti 
rentner und Sozialrentner aufgestell'l 
Sie ab 1.August 1924 in Wirksamkeit 
treten sollen. Der Fürsorgeaussehuß 
vertritt den Standpunkt, daß seitens 
des Bezirksfürsorgeverbands von dem 
ihm nach Art.22 Abs. 9 der I.F.7. an 
die in Betracht kommenden Gemeinden 
zustehenden Ersatzansprueh in Höhe 
von 25 $ Gebrauch gemacht werden so.
	        
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