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Den 18‘Danuar 1926^
unverzinslich J -.• 30 000 RI,
unter der Voraussetzung, daß bis dahin die auf dem
Anwesen haftende Darlehenshypothek der Witwe Sehef=
fold über 30 000 RI gelöscht ist. Ost diese Hypothek
bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelöscht, so hat der
Verkäufer keinen Anspruch auf eine Verzinsung des vor = 1
genannten Betrags. Der Rest mit 9000 RI ist verzins^
lieh Dom !•Februar 1926 ab zu 10 $ jährlich und zahl»
bar nach Löschung der auf dem Anwesen weiter haftenden
Aufwertungshypothek des Theodor Bergmann, Fabrikant in
Laupheim über 29 000 Rapiermark.
bJ Sämtliche Kosten der Eigentumsoeränderung übernimmt die
Amtskörperschuft.
c) 3m Kaufpreis ist alles inbegriffen, was Band und Hagel
hält, sowie der Wasehkessel in der Waschküche
dJ Der Eigentumsübergang erfolgt auf 1.Februar 1926; die
Steuern sind vorn l*April 1926, der Brandschadensbeitrag
vom l'Oanuar 1926 an oon der Käuferin zu entrichten.
c) Der derzeitige Eigentümer hat die von ihm bewohnte
Wohnung im l'Stoek auf 1.Februar ds.3rs. zu räumen.
f) Die Amtskörperschaft tritt vom 1.Februar ds.Drs. an in
die mit den übrigen Hausbewohnern abgeschlossenen Miet=
Verträge ein.
2») Zum sofortigen Abschluß des Kaufvertrags und Vornahme der’
Auflassung den Oberamtspfleger Brunner und Oberamts=
sparkassier Konrad zu bevollmächtigen.
3*1 Die Oberamtssparkasse zur vorläufigen Auszahlung des auf !
l'Februar ds.3rs. fälligen Betrags des Kaufpreises
oon 30 000 RI sowie der Kaufkosten anzuweisen.
4«^ Zu den vorstehenden Beschlüssen die Zustimmung der
Amtsversammlung einzuholen.