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Den 11. Juli 1924.
* - r Per voraussichtliche Aufwand des Beæ
' - zirksfürsorgeverbands an Beihilfen
„ wird nach der von der Bezirks für sorgen
. « - ~ behörde aufgestellten Berechnung pro
192*t zusammen ^. 82 600 I betragen,
wovon für die Amtskörperschaft nach
Abzug des vom Staat und von den Gemeint
den zu ersetzenden Anteils mit je 1/4
noch 42 900 I verbleiben würden.
Die Bezirksfürsorgebehörde hat die
Unterbringung von Hilfsbedürftigen,die
auf fremde Wart und Pflege angewiesen
sind, soweit angängig im Bezirks«
krankenhaus angeregt.
Das Jugendamt Biberach-Laupheim hat
den Antrag gestellt, die Fürsorge für
hilfsbedürftige Minderjährige auf das
Jugendamt unter Aufrechterhaltung des
Bezirksverbands zu übertragen.
Mach Ministerialerla^ vom 2*April
192*t Är. I 1113 soll diese Fürsorge
möglichst bei der Stelle besorgt werden
weleherdie Durchführung der übrigen
Aufgaben auf dem gebiete der öffent«
, liehen Jugendfürsorge obliegt. Das
Jugendamt weist dabei für den Fall der
Auflösung deg Bezirksverbands auf die,
für den Bezirk Laupheim entstehenden
: Mehrkosten hin.
Der Vorsitzende wirft die präge
der Auflösung des Bezirk soerbands des
Jugendamts mit Biberaeb auf,