24.
Den 31> 3uli 192 4.
ist jedoch der Anschauung, daß die
Entscheidung über diese Frage noch
zurüekgestellt bezw. der nächsten Amts»
Versammlung überlassen werden soll.
Bis dahin dürfte eher ein Überblick
über die in Betracht kommenden Fer*
hältnisse und über die finanzielle
Auswirkung möglich sein.
Der Bezirksrat
beschließt z
nach Erwägung der maßgebenden Gesichtspunkte, bei der Amts*
o er Sammlung zu beantragen :
1*7 Von den in § 1 Abs, 1 der Reichsfürsorgeverordnung genannt
ten Aufgaben zu überweisen
der zu errichtenden Bezirksfürsorgebehörde
aldie soziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegs«
hinterbliebene und die ihnen auf Grund der Versorgungen
gesetze Gleichstehenden,
bJ die Fürsorge für Rentenempfänger der Snvaliden« und
Angestelltenversicherung, soweit sie nicht 4« den Ver*
Sicherung strägern obliegt,
©7 die Fürsorge für die Kleinrentner und die ihnen Gleiche
stehenden,
d) die Fürsorge für Schwerbeschädigte und Sehwererwerb s=
beschränkte durch Arbeitsbeschaffung,
fJ die fachen für sorge;
dem Bugendamt Biberach - Laupheim
* —w W M. î -« *• ~* — ■* —• —• —* —• --— —— -. -TW -W -—• -—• -w »W - - - - — -. '.W "» —^ — î» -. MW ai ». M. fr.
unter Aufrechterhaltung des Bezirksverbands
eJ die Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige,