237.
Den 15* März 1926.
Küchle entsprechend wird den p.Steg*
mater hiefür 7 vorbehaltlich der
Zustimmung der Amtsversammlung-als
Entschädigung der Betrag von r 50 RM
aus der Oberamtspflege
verwilltgt .
§ 231.
Am Montag den 22* ds.Mts.
findet die Einweihung der neuen Kirche
in Dietenheim statt.
Der Vorsitzende regt an, ob dieser
seltene Anlaß nicht dazu benützt wer*
den soll, der Kath. Kirchengemeinde
Dietenheim , welcher durch den Kirchen
bau eine schwere Steuern und Schulden*
last erwachsen sei, einen kleinen
Baustein zu übergeben.
Die Dnterstützung des Kirchen*
baues in Dietenheim berührt aller=
dings die Aufgaben der Amtskörperschaft
Laupheim an steh nicht,allein im
vorliegenden Falle handelt es sieh in
der Hauptsache um die Erhaltung eines
Baudenkmals im Bezirk, an welchen der
Bezirk, namentlich wenn der Verlust
der früheren Klosterkirche in Nib*
lingen eintritt, so arm sei. Die