Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

Ben 31 * Suit 192^ 
2*7 Fon Art. 22 Abs,3 der L.F,V. datitn Gebrauch zu machen, 
daß die Gemeinden, in denen ein Hilfsbedürftiger seinen 
Aufenthalt hat, an den sämtlichen Aufwendungen auf einen 
Hilfsbedürftigen ( mit Ausnahme der Fälle in Ziffer 3 / 
1/4 an den Bezirksfürsorgeverband zu ersetzen haben, 
Bie zu ersetzenden Beträge sind vorn Bezirksfürsorge* 
verband vierteljährlich zum Einzug zu bringen,, 
3») Bie Kosten für die Fürsorge für Geisteskranke, Geistes« = 
schwache oder an Epilepsie oder an ähnlichen Krankheiten 
leidenden Personen, sowie für Taubstumme und Blinde im 
vollen Betrag oh ne Er satz a n sp r uch an die Gemeinde 
auf dien Bezirksfürsorgeoerband zu übernehmen, 
4-0 Bie Mittel zur Bestreitung des Fürsorgeaufwands und der 
Aufwendungen für Kanzleibedürfnisse ete, sind der Be* 
zirksfürsorgebehörde in Form von Vorschüssen durch die 
Oberantspflege, möglichst auf 15* jeden Monats zur Ver* 
fügung zu stellen, 
Bie Bezirksfürsorgebehorde hat auf den Schluß des Rech* 
nungsjahres Rechnung zu legen, Biese bildet eine Teil* 
rechnung der Oberamtspflege i,S, des Art, 72 der Bez.* 
Ordnung und § 101 Abs,l der Vollzugsverfügung hiezu, 
5*1 Bie aufgestellten Grundsätze für die Einteilung der 
Kleinrentner und der Sozialrentner zu billigen und die* 
selben ab 1• August d.2. in Kraft treten zu lassen, 
6») Bie Ersatzpflieht gegenüber allen Fürsorgeempfängern 
( Sozial* und Kleinrentnern) aus etwaigem uaehlaß der* 
selben festzulegen, 
7* ) Bie Aufnahme alter und kranker f alleinst ehender und 
auf fremde Hilfe angewiesener Fürsorgeempfänger in 
das Bezirkskrankenhaus, zu billigen.
	        
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