245.
Den 28< April 1926.
betreffe nd die Festsetzung des 3 s-
zirk s des öffentlichen Arbeitsnach=
weises Dlm-Laupheim-Blaubeuren als
aussichtslos bezeichnet und die Zu
rücknahme der Rechtsbeschwerde zur
Erwägung anheim=gegeben wird.
Der Bezirksrat war sich bei der
Erhebung der Rechtsbeschwerde bewußt,
daß die Rechtsbeschwerde voraussicht
lich ohne Erfolg sein werde, er woll
te nur alle Instanzen erschöpfen, da
es der Bezirksrat nicht verstehen ka^
daß der Bezirk Laupheim eine andere
Behandlung seitens des Arbeitsminist&
riums erfahren soll als die anderen
Bezirke des Landes,und mit der Stadt
Dim eine gemeinsame wirtschaftliche
Einrichtung unterhalten soll, währen d
diese Stadt fortwährend die wirt=
sehaftlichen Snteressen des Bezirks
Laupheim schädigt.
Beschluß:
Die Rechtsbeschwerde zurückzunehmen.
§ 260.
Dem Gesuche des Amt skörp er schaff
straßenwärters 3 o s e f D o r n a*
eher in Oberkirehberg um Verset«
zung in den dauernden Ruhestand z^
mit Wirkung vom 90. April d.3.
entsprochen.