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Sen 25. April 1226.
Beschluß:
1*1 Bei der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körper=
schuf tsverwaltung uw die Genehmigung einer Sehuldauf*
nähme durch die Amtskörperschaf t - Oberamtssparkasse -
zu vorauf geführtem Zweck bis zu 200 000 KL naehzusuehen
2.1 die Genehmigung der Amtsversammlung zu dem Beschlusse
nachträglich einzuholen.
§ 266.
Zufolge der wieder einsetzenden
Tätigkeit der Ortssparpflegen der
Ob eramtsSparkasse ist eine Beufest-
setzung der Belohnung der Ortsspar-
Pfleger notwendig.Die Tätigkeit der
selben beschränkt sieh fast ausnahms
los auf die Sät^gket* Annahme von
Spargeldern.
Dem Anträge der Oberamtssparkasse
entsprechend wird
besohl ossen:
1'1 Bie Vergütung im Sparverkehr auf 0,5 % der Barein-
lagen mit der Maßgabe festzusetzen, daß die Vergü
tung nur in den Fällen ausbezahlt wird, in denen die
Einlage mindestens 1/4 Bahr bei der Kasse bestehen
bleibt.
2'1 Für jedes neu eröffnete Konto als Prämie den Be*
trag von 1 KL.- zu gewähren.
3-1 Zu diesem Beschlüssen die Zustimmung der Amtsver ¬
sammlung einzuholen.