26.
Den 31* Suit 1924.
§ 25. \
Laoà Art. 15 der Landesfürsorge «
Verordnung istnzur Beratung über allge *
meine Fürsorgemaßnahmen und zur Ent«
scheidung über einzelne besuche ein
Fürsorgeaussehuß zu bilden mit
1 Vorsitzenden und 2 Mitgliedern.
3n diesen Ausschuß werden oorbehält*
lieh der Zustimmung der Amt so ersammlung
gewählt:
1. Verwaltungsaktuar Bodenmüller, Leiter der Fürsorge«
V -
stelle, For sitzender,
2» " Oberamtspfleger Brunner - zugleieh stellvertretender
Vorsitzender -
5* Stadt Schultheiß Konrad,
4, al8 Stellvertreter : Ratsehreiber Volz.
- §29.
De® Bezirksrat wild von dem
Ministerialerlaß vom 17. Mai d.2*
So. 17 1524 an den Zentraloerband
württ. Gemeinde* und Korpersehafis *
v beamter auf „dessen Vorstellung^ Kennte
nis gegeben. Rach demselben kann in
der Übertragung der Geschäfte des
Rechnungssaehoer ständigen der Amts*
körperschaft an Oberamtssparkassen*
direkter a.D. Braunger ein Verstoß
gegen die Personalabbauoerordnung