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Den 23, April 1926.
Der Bezirksrat sieht sieh nieht in
der Lage, im vorliegenden Falle wie
auch allgemein zu derartigen Bauwesen
die Verwendung von Mitteln der àts-
körperschaft gutzuheißen bezw. solehe
zu verwilligen. Dem Darlehensgesuch
könnte nach der Äußerung der Obérants*
Sparkasse unter Verwendung der von der
0.2.^ Anleihe zur Verfügung stehenden
Geldmittel entsprochen werden.
Beschluß:
Der Air eben gemeinde Enterb alzheim ein Darlehen von
20 000 RK durch die Oberamtssparkasse zum allgemein
geltenden Zinssatz unter den üblichen Bedingungen zu
gewähren.
§ 269
Durch Amtsversammlungsbeschluß
vom 22.3uli 1929 - § 162 - ist das
Mankogeld des Oberautssparkassiers auf
den Betrag von -r. 190 RK jährlich fest 1
gesetzt worden. Die Obérants sparkasse
bittet, die KassenabmangelentsehädiguW
entsprechend den vom württ. Stüdtetag
hiefür gegebenen Richtlinien festzw*
setzen, wornach diese ^träg^bei eine»
jährlichen Barumsatz
vom 9-7 Mill . -r? 200 RM
* 7-10 * -r. 290 RI
» über 10 Mill. - ?. 500 SÄ.
betrage n eoli.