Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

265. 
Den 2-, April 1926. 
§ 279. 
Anläßlich einiger Sonderfälle 
haben sieh Zweifel über die Auslegung 
des Amtsversammlüngsbesehlusses von 
22*3uli 1929 - § 224 - soweit er die 
Übernahme der Kosten für die Fürsorge 
für Geisteskranke, Geistesschwache 
oder an Epilepsie oder an ähnlichen 
Krankheiten leidenden Personen, sowie 
für Taubstumme und Blinde im vollen 
Betrag ohne Ersatzanspruch auf den 
Bezirksfürsorgeverband betrifft, 
ergeben. Hierüber fand seither weder 
im Bezirksrat noch in der Amtsversamm= 
lung eine Aussprache statt. 
Die Bezirksfürsorgebehörde hat die 
Gesuche seither grundsätzlich an die 
Landesfürsorgebehörde zur Anerkennung 
auf l/2tigen Ersatz des Aufwandes 
weitergeleitet und erst nach erfolgtem 
Anerkenntnis die Kosten direkt bezahlt. 
Der Bezirksrat nimmt in der Ange * 
legenheit folgende Stellung ein : 
Daß Hilfsbedürftigkeit Vorausset= 
zung für die Übernahme der Kosten 
durch den Bezirksfürsorgeverband ist, 
ist gesetzlich festgelegt. Es ist Er= 
fordernis, daß die Bezirksfürsorge* 
behörde vor Verbringung eines in Frage 
kommenden Hilfsbedürftigen in eine
	        
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