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Den 25* April 1926 «
Anstalt durch die betr. Ortsbehörde
benachrichtigt wird und dieser alsbali
die notwendigen Dnterlagen i1 einzelne;
Falle geliefert werden. Die Übernahme
der Kosten auf den Bezirksfürsorgever=
band kommt erst in Betracht, wenn auf
Grund der Akten bezw. Erhebungen die
Hilfsbedürftigkeit durch die Bezirksfü.
sorgebehörde festgestellt ist. Die
Bezahlung erfolgt dann direkt durch
die Bezirksfürsorgebehörde, Ein vor*
heriges Anerkenntnis der anteiligen
Kostenübernahme durch die Landesfürsop
gebehörde ist nicht Voraussetzung,
§ 276.
Seit mehreren 3ahren ist die Tragung
der Kosten des Abonnements für das 3 s-
zirksamtsblatt der Landjägernebenstelle
des Bezirks durch die Staatskasse abge•
lehnt worden . Auf Grund einer diesbe*
zügliehen früheren Aussprache im Be=
zirksrat werden diese Kosten mit Rück“
sieht darauf, daß es im dienstlichen
Interesse der Landjäger und im 3nterW
se des Bezirks gelegen ist, daß diese
über die erlassenen amtlichen Bekannt*
machungen orientiert sind, nunmehr auf
die Amtskorperschuft übernommen. Die
Ver^ltnisse haben sieh inzwischen weit*