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Pen 2S• April 1926.
gehend verändert und sind damit autfh
die Gründe für eine Tragung dieser
Kosten weggefallen.
Beschluß :
Pie Kostenübe mahnte Hit dem 50. Juni 1526 aufzuheben
und das Stationskommando zu benaehriohtigen,
§ 277.
Der Ministerialerlaß vom
12.Februar 1926 Hr.IV. 291 betr.
die Aufwertung der Sparkassenguthaben
wird vom Vorsitzenden dem Bezirksrat
bekannt gegeben. Hienaeh hat jede
T
Sparkasse alsbald ihre diesbezügliche
Aufwertungsoerpflichtungen nach den
in dem Erlaß enthaltenen näheren #ei=
sungen festzustellen. Das Ministerium,
nimmt vorläufig in Aussicht , Mr die
Oberantssparkassen einen einheitli=
ehen Aufwertungssatz von 12 1/2 %
festzusetzen. Der Abmangel der Auf=
wertungsmasse, mit dem naeft Ansicht
des Ministeriums zu rechnen ist, muß
durch einen entsprechenden Beitrag
des Gewährträgers (Amtskörperschaftl
ausgeglichen werden. Zur Durchfuhr»
rung des Aufwertungsgeschäfts erwägt
das Ministerium sodann zu bestimmen,
daß
1.1 der aufzuwertende Goldmarkbet rag
eines Sparkassenguthabens mindes=