Den 28, April 1926.
Bedenken gegen die Erwägungen und vorläufigen
Absichten des Ministeriums sind nicht geltend^
- w o r Ä s^ zut^X^.
§ 275.
Gemäß Ministerialerlaß vom
12*Februar 1926 Er. IV 291 müssen
nunmehr die Vorarbeiten für die
Aufwertung der Sparkassenguthaben
alsbald in Angriff genommen werden.
Dies verursacht bei der hiesigen
OberamtsSparkasse insofern eine
weitere Mehrarbeit, als die Anle*
gung loser Konten erst auf l.Sanuar
1929 erfolgt ist. Es müssen daher,
da die Umrechnung der Sparkonten
nach der sogen. Wilhelmshavener
Methode zu erfolgen hat, zunächst
die Sparkonten, die seit l.danuar
19IS neben den Einzahlungen auch
Abhebungen aufweisen, ungeschrieben
werden. Für die Umrechnungsarbei=
ten sind mindestens 4 Personen er =
forderlich.
Die Oberamtssparkasse beantragt,
neben den bisherigen Personal die
vorübergehende Einstellung von
2 weiteren Hilfskräften .
\ Beschluß :
Die Einstellung von 2 weiteren Hilfskräften über