Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

pea 31* Juli 192 4. 
bei der Bezirksfürsorgebehörde, die sei 
her weiterbesohäftigt wurde, oos l*Mai* 
d.J. ab unter eingehender Darlegung 
der geschäftlichen Verhältnisse wieder* 
holt. Lsrob Amtsoersammlingsbesehluß 
vom 20* März 192* ist zwar die Gehilfe 
haltung bei der Bezirksfürsorgebehörde 
aufgehoben worden. Damals war jedoch 1 
die Auswirkung der Fürsorgeverordnung 
und die Entwicklung der Bezirks für sorge 
behörde noch nicht vorauszusehen. 
Der Bezirksrat hält die Anstellung 
einer weibliehen Hilfskraft - auch im 
Vergleich zu den Personalverhältnissen 
bei anderen gleichartigen Ämtern des 
Oberlandes - im Snteresse der ordnungs* 
und zweckmäßigen Geschäftsabwicklung 
für notwendig und 
beschließt r 
1*A Sie seitherige Hilfskraft P a u 1 a Manz bei 
der Bezirksfürsorgebehörde mit Wirkung vom l.Rai d.3. ab 
zu belassen bezwe wiederanzustellen; 
2,1 derselben vom l'3uli ds,3rs, an die vollen Bezüge 
der Gruppe II Stufe 1 der staatl, Besoldungsordnung zu 
gewähren und die zu entrichtenden Versicherungsbeiträge 
in vollem Betrage auf die Amtskörperschuft zu übernehmen; 
ule 
5*7 für die Monate Mai 2.àâ ' d,3. bereits ausbezahlten 
Taggelds* Beträge mit 62 1 40 3 und 39 I 20 3 ebenfalls 
auf die Amtskörper schuft zu übernehmen;
	        
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