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Den 5. Juni 1926.
Arbeiter Anton Berger in Sehwendi
in Betracht, der dotii Amtsgericht
Laupheim am 23»April 1926 wegen fahr=
lässiger Brandstiftung zu 20 ÄÄ.
Geldstrafe verurteilt wurde.
Beschluß *
1»> An eien Gesamtkosten den Betrag von 26RH 70 $ Dor=
behältlich der Zustimmung der Amtsver Sammlung auf
die Amtskörper schäft za übernehmen;
2*1 Ersatzanspruch an p. Berger in Höhe des genannten
Betrags geltend zu machen.
§ 288.
Der Vorsitzende gibt die auf Grund
des § 23 a der Reichsgrundsätze über
Voraussetzung, Art und Maß der öf=
fentlichen Fürsorge in der Fassung dei
Verordnung des Reichsarbeitsmintste=
riums und des Reichsministeriums des p
Hnnern vom 7. Sept. 1923 fR.G.Bl.I
S. 332) von den Ortsfürsorgebehörden
festgesetzten Richtsätze bekannt.
Der Bezirksrat Kerhebt gegen die
Festsetzung
Reine Einwendung.
§ 289.
Den nachstehenden Anstalten
Vereinen und Einrichtungen werden ivor^
behältlich der Zustimmung der Amtsver*=
Sammlung für 1923 bezw.1926 Amtskör^