230.
Den 5* Sunt 1926,
Laupheim gerechnet wurde, was aber nicht genehmigt
worden ist,
§ 292. , I
Die VerbandsD er Sammlung des
Württ.Sparkassen^Giroverbands hat
am 14. Dezember 1929 folgende finde*
rungen der Satzung des gen.Verband
beantragt und zwar :
IJ § 14 Abs.l . Vorsitzender der Verbandst
oersammlung ««?=^«?&fm^wr^s^ ist der
stellvertretende Verbandsvortsheher (vgl.
§ 19 Abs.*2 ).
2/ § 1 6 Satz 1.„ Der Verbandsvorstand bestellt
aus 12 bis 19 Mitgliedern.*
57 § 19 Abs.l: „ Der Verbandsvorsteher wird .
von der. V erb and ßver sammlung auf die Dauer
von 10 P ahren gewäh lt . fr versieht sein, à.
à Häuptberu^ _ Setne^ Anstell ung so erhä lij^
Te werden durch Dienstvertrag geregelt;
zun A b schluß e des Vert rags ist d er. Ve rbandst
Vors tand zuständig. Der V erbandsvorä,eher
ist Vorsitzender des Verbandsvorstands. #r
übt die Dienstauf sieht über die Beamten uni
sonstigen Angestellten des Verbands aus uni
überwacht ihre Geschäftsführung.
Ein I.und II. Stellv er ^^er des Verband
Vorstehers werden auf die flauer der Verband
Versammlung von derselben aus der Mitte der
gewählten Mitglieder des Verbandsvorstands
gewählt. »
Beschluß :
Der
Satzungsänderung - vorbehältlieh
der Zustimmung der Amtsversammlung - zuzustimmen.