Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

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Den 5*2unt 1926* 
§ 293. 
Der Erwerb, die 3np fan dnahme 
und Wiederveräußerung von Wechseln 
durch die Württ. Sparkassen hat die 
wechselmäßige Verpflichtung der ver= 
äußernden Sparkasse, zur Folge. 
Die Ermäehtigungsbesehlüsse der Spar= 
kassenverwaltungen zur Abgabe des 
Ondos saluent s fGirosJ durch die in Be= 
tracht kommenden Sparkassenbeamten 
sollen sieh daher unmittelbar au f die 
Satzung stützen. Aus diesem Grundeist 
nach Minist.Erlaß vom 29. Mai d.3. 
Mr. IV 1613 eine entsprechende Sat- . 
zungBänderung vorzunehmen. Dieser 
Erlaß wird dem Bezirksrat bekanntge 
geben. Die Zeichnungsbefugnis im 
Wechselverkehr soll weiterhin eine 
Einschränkung dadurch erfahren, daß 
die Beamten für Einzelweehsel über 
eine bestimmte Summe hinaus und nach 
Erreichung eines zahlenmäßig festge = 
setzten Gesamtbestandes an Wechseln 
und Wechselverpflichtungen für jede 
weitere Wechselunterschrift die aus« 
drückliche vorgängige Zustimmung der 
satzungsmäßigen Vertretung der Spar* 
hasse: einzuholen haben. 
Dem Antrag der Oberamtsspar 
kassen entsprechend wird
	        
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