Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

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Den 5* Juni 1926. 
b e s e h 1 o s sen: 
bei der Antsbersannlung ^« beantragen : 
1.7 Folgende Änderung der Satzung der Oberamtssperkasss 
vorzunehnen: 
Anstelle des § 41 Abs. 1-4 treten folgende Bestir 
mungen * 
»Alle die Sparkasse verpflichtenden schriftlichen 
Erklärungen sind von den Leiter der Sparkasse und 
seinen Stellvertreter oder von zwei anderen hiezu 
ernächtigten Personen zu unterzeichnen. * 
2.1 zu bestinnen , daß die Zeichnungsbefugnis in Wechsel' 
verkehr dahin eingeschränkt wird, daß die zur Zeichn 
nung ernächtigten Beanten der Obe rants Sparkasse für 
Einzelwechsel über 1000 R3L und nach Erreichung 
eines Gesamtbestandes an Wechseln und Wechseltet c 
pflichtungen in äöhe von 5 A (Satzung § 29 / der 
Besant einlag en der Sparkasse für jede weitere Wechsel 
Unterschrift die ausdrückliche vorgängige Zustinnung 
der satzungsnäßigen Vertretung der Sparkasse einzig 
holen haben. 
§ 294. 
Der Württ. Giroberband fragt 
an, ob nicht eventl, ein Beanter 
der Revisionsabteilung zu einen hei 
der Oberantssparkasse vorzunehnenden 
unvermuteten Kassensturz zugezogen 
werden uill. 
Der Bezirksrat erachtet -eu eh
	        
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