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Den 22* April 1-24,
Geht Ifenh al tung bei der Oberamtspflege
in Wegfall ’kommen soll, unter ein*
gehender Darlegung der Verhältnisse
Einsprache erhoben und sucht darum
nach, die Gehilfenhaltung wie seither
zu belassen. Der Vorsitzende verliest
die Einsprache und bringt sodann zum
Ausdruck, daß eine Sistierung des frag*
liehen Amtsversammlungsbesehlusses dus
durch den Bezirksrat nicht in Frage
kommen könne. Es wirft sieh nun die
Frage auf* ob eine neue Amtsversamm*
lang beantragt oder die Angelegen*
heit im Beschwerdeweg entschieden
werden soll. Bezirksratsmitglied
Stadtsehultheiß Schiek ist der An=
sehahung, daß der Bezirksrat auf
Grund der neuerlichen Ausführungen
des Oberamtspflegers Brunner die Ver=
antwortung dafür übernehmen könnte,
die Ausführung des Amtsversmammlungs£
besehlusses bis zur nächsten Amt 8®
Versammlung zurückzustellen, umso»
mek r, als es zweifelhaft erscheine,
ob die Trennung der Bezirk shrunken*
haasverwaltung von der Oberamtspflege
angängig sei. Vom Bezirksrat wird
hierauf
_&_e_
Die Einsprache des Oberamtspflegers Brunner im Sinne der
Beschwerde höheren Ortes zur Entscheidung vorzulegen und
dieser Beschwerde auf schiebende Wirkung zuzuerkennen.