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Ben 31* Juli 1924
4* za diesen Beschlüssen die Zustimmung der
Amtsversammlung einzuholen,
5 51.
Das Ministerium des jnnern hat
durch Erlaß vom 15. Mai d.J. /Min.
Amtsblatt S. 1411 Bestimmungen bezug*
lieh der Vereinfachung der Rechnungen
Prüfung erlassen, wornaeh die Rech*
nungen bis zum Schluß des Reehnungs*
Jahres 1923 in sachlicher Hinsicht,
insbesondere die Sehlußberechnungen
zu prüfen sind; die rechnerische Prü«
fang kann sich, soweit es sich um
Verwaltungsvorgänge vor dem l.Bezemb&
1923 handelt , auf Stichproben be *
schränken. Diese Erleichterungen sind
auch für amtskörperschaftliche Rech*
nungen zugelassen,
Beschluß:
Bie Prüfung der Amtskorperschäftsreehnungen bis ein*
schließlich 1923 ebenfalls in dem nach dem gen,Erlaß zu*
gelassenen vereinfachten Verfahren vornehmen zu lassen
und bei der Oberamtssparkasse die zeitraubende und im Effekt
in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand stehende Aufstellung
des Auszugs aus den Einlage* und Ausleihebüehern, sowie
sonstiger entbehrlicher Aufstellungen,für die in Frage
kommenden Rechnungsabschlüsse in Wegfall kommen zu lassen.