Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

290. 
Den J , Juni 1926. 
in Anwendung und als zweckmäßig be= 
zeichnet. Der Bezirksrat nimmt heute 
wiederholt (vgl. oben § 218 ) zu 
dieser Frage Stellung. Für den Bezirk 
Laupheim kommt u,a,in Betracht , daß 
frei Geschäften des Oberamtsgeometers 
in Dietenheim undLaupheim Reisekosten 
überhaupt nicht in Anrechnung kommen 
und daß bei diesen Gemeinden der 2ui 
schlag in der geplanten Weise daher 
nicht gerechtfertigt erscheint. 
Der Bezirksrat vertritt den Standpunkt 
daß eine dringende Notwendigkeit für 
eine Änderung des bisherigen Verfall= 
rens nicht vorliegt und 
b^schließti 
Die seitherige Bereclinungsweise bis auf Weiteres 
beizubehalten, 
§ 307. 
Auf Grund der Verordnung des 
Finanzministeriums vom 19*April d,3. 
-Reg,Bl, S,98 - sind vom 1. April d.^ 
an die vollen Sätze des Wohnungsgeld 
Zuschusses an die Staatsbeamten zu 
zahlen, Diese Sätze werden auch fü r 
die Amtskörpersehaftsbeamten zur 
Zahlung angewiesen.
	        
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