290.
Den J , Juni 1926.
in Anwendung und als zweckmäßig be=
zeichnet. Der Bezirksrat nimmt heute
wiederholt (vgl. oben § 218 ) zu
dieser Frage Stellung. Für den Bezirk
Laupheim kommt u,a,in Betracht , daß
frei Geschäften des Oberamtsgeometers
in Dietenheim undLaupheim Reisekosten
überhaupt nicht in Anrechnung kommen
und daß bei diesen Gemeinden der 2ui
schlag in der geplanten Weise daher
nicht gerechtfertigt erscheint.
Der Bezirksrat vertritt den Standpunkt
daß eine dringende Notwendigkeit für
eine Änderung des bisherigen Verfall=
rens nicht vorliegt und
b^schließti
Die seitherige Bereclinungsweise bis auf Weiteres
beizubehalten,
§ 307.
Auf Grund der Verordnung des
Finanzministeriums vom 19*April d,3.
-Reg,Bl, S,98 - sind vom 1. April d.^
an die vollen Sätze des Wohnungsgeld
Zuschusses an die Staatsbeamten zu
zahlen, Diese Sätze werden auch fü r
die Amtskörpersehaftsbeamten zur
Zahlung angewiesen.