Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

Den 10* November 1906, 
nung getroffen worden, daß Röntgen= 
aufnahmen nur in seiner Anwesenheit 
oder in Anwesenheit seiner Assistentin 
dot genommen werden dürfen, Die beiden 
Ärzte vertreten den Standpunkt, bezw, 1 
sprechen den Wunsch aus, daß der Appa 
rat allen im Bezirkskrankenhau s tätige 
Ärzten im Beisein der Röntg en schwester 
zur freien Verfügung stehen soll, Die 
Aufnahmen könnten sie nieht immer ma 
chen, wenn der leitende Arzt da sei. 
Bei der getroffenen Anordnung seien 
seitens der Patienten auch stets Be= 
sehwerden darüber Dorgebracht worden, j 
daß ein nicht gewünschter Arzt der 
Durchleuchtung angewohnt habe, Die 
beiden Ärzte machen den Vorschlag,daß 
der Betriebs-Ongenieur der Lieferfirma 
allen hiesigen Ärzten eine Unterweis 
sung in der Bedienung des Röntgenappa 
rats erteilt, damit diese mit den 3 s- 
sonderheiten desselben vertraut ge 
macht werden, 
Der leitende Arzt Dr ,med.Bullinger 
hat sieh dahin geäußert, dass er die 
Verantwortung für den Apparat nur dann 
übernehmen kann, wenn unter seiner 
Leitung die Untersuchungen und Auf- 
nahmen gemacht werden. Der Schwester, 
die den Apparat bedient, könne die 
Verantwortung nicht übertragen werden,
	        
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