Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

Den 101Koi) ember 1926. 
Den Ausführungen der beiden Arzte 
Dr. med. Gröschel und Dr .med. Proß, daß 
sie ihre Röntgenaufnahmen nicht ge= 
rade machen könnten, wenn der leitende; 
Arzt im Krankenhaus anwesend sei, sei 
kein besonderes Gewicht beizulegen. 
Dnter Anführung eines Sonderfalles 
weist sodann Dr .med.Bullinger noch da 
rauf hin, wie schwer es ihm sei, Dis= 
ziplin und Ordnung im Bezirkskranken= 
haus zu erhalten. 
Dr.med. Bullinger stellt den An 
trag auf Aufhebung der freien Arzte= 
wähl am Bezirkskrankenhaus. Ferner 
wird von ihm beantragt, für die Be= 
nützung des Röntg en apparats durch an 
dere Arzte eine bestimmte Zeit fest= 
zusetzen und zwar -• Montag, llittwoch 
und Samstag vormittags 8-10 Dhr. 
3n wirklich dringenden Fällen stehe 
er oder seine Assistentin jederzeit 
zur Verfügung. 
Der Bezirksrat vertritt den Stand 
punkt, daß der Röntgenapparat allen im, 
Bezirkskrankenhaus tätigen Ärzten zur 
freien Benützung überlassen werden 
müsse. Falls dem Antrag des Dr.med. 
Bullinger stattgegeben würde, würde 
dies eine Durchbrechung des Grunde 
satzes der von der Amtsversammlung 
beschlossenen freien Arztewahl dar= 
stellen.
	        
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