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Den 10*Rovember 192$
oben - § 291 - erhobenen Einspruch
gegen den Voranschlag des gemeinsamen
öffentlichen Arbeitsnachweises Dim -
Blaubeuren-Laupheim für 1926 mitgeteilt
und der Bezirksrat zur näheren Begrün=
dung seines Einspruchs veranlaßt, so=
fern er diesen aufrecht erhalten will.
Der fragliche Erlaß kommt zur Ver=
lesung.
Der Bezirksrat
beschließt :
hierauf ?
seinen Einspruch gegen den Haushaltsplan des gemeinsamen
öffentlichen Arbeitsnachweises Blm-Blaubeuren-Laupheim
für das Rechnungsjahr 1926 -bezüglich der Verwaltungs=
kosten zu rück zunehmen. Er bleibt aber nach wie vor auf
dem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß
es ihm unverständlich erscheint, weshalb dem Bezirk
Laupheim die Errichtung eines eigenen Arbeitsamtes ver=
sagt worden ist, während wohl alle Bezirke des Oberlandes
eigene Arbeitsnaehweisbezirke haben. Snsolange diese
Sonderbehandlung des Bezirks Laupheim besteht, kann na=
turgemäß der Bezirksrat Laupheim mit der derzeitigen Re=
gelang der lostenverteilung nicht einverstanden sein,
umsomehr, als eie dem vom Landesamt für Arbeitsvermitt=
lung selbst unterm 28-April 1921 gemachten Vorschlag
, Verteilung der Kosten nur nach den erzielten Arbeits*
Vermittlungen) nicht entspricht. Auch muß er wiederholt
auf die Härte hinweisen, die den Erwerbslosen von Stadt ,
und Bezirk Laupheim durch die Einweisung des Bezirks