114.
Den 10'Uso ember 1926,
Laupheim in das Wirtschaftsgebiet I entsteht ,^h^e
während Stadt und Bezirk Ulm wie auch der Bezirk
Blaubeuren sieh im Wirtschaftsgebiet II befinden.
Während die Erwerbslosenbeiträge für den ganzen
Arbeitsnachweisbezirk die gleichen sind, erhalten
die Erwerbslosen von Stadt und Bezirk Laupheim
niedrigere Unterstützungen als diejenigen in den
Land orten der Bezirke Elm und Blaubeuren,
Der Bezirksrat bittet auf endliche Beseitigung
dieser großen Härte hinzuwirken.
§ 326.
Der Bezirksrat
beschließt t
3m Verfahren zur Beitreibung von Beiträgen und
Gebühren der Amtskörpersehaft folgende Gebühren«
ordnung zu erlassen :
Amtskörperschaft Laupheim,
Gebührenordnung der Amtskörper schuft im Verfahren ,
zur Bei treibung von Beiträg en und Gebü hr en..
Auf Grund ton Art, 4 des Gemeindesteuergesetzes
Z wird folgendes bestimmt ?
§ 1,
3m Verfahren zur Beitreibung von Beiträgen und
Gebühren der Amtskörperschaft werden Gebühren er=
hoben :