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Den 10* November 1926. |
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Voraussetzung , daß die Amtskörper=
schäft ebenfalls einen angemessenen
Beitrag leistet und die Brüche künftig
unter staatlicher Aufsicht geordnet
unterhalten wird. Die Baukosten wer=
den sich nach Mitteilung des Straßen=
und Wasserbauamts Ehingen auf ca.9000^
belaufen.
Beschluß r
Zu den reinen Baukosten der fraglichen Brückerneinen
Amtskörperschaftsbeitrag von 10 % - vorbehältlich der
Zustimmung der Amtsver Sammlung zu verwilligen.
§ 222.
Aus nachstehenden Gemeinden
sind nachträglich Gesuche u® Gewährung
von langfristigen Darlehen zur Be=
hebung von Hochwasserschäden, teil = !
weise Private bet r., eingekommen :
Bihlafingen mit 9790 RM*
Dellmensingen 700 *
Großsehafhausen 9000 "
Orsenhausen 9000 *
Bußmannshausen 6000 *
Stadtgemeinde Laupheim 40000
zusammen -r. 56^50 M.
Von den nach Amtsver Sammlungsbe=
sehluß vorn 21.3uni ds.3rs.für gen.
Zwecke zur Verfügung gestellten Mit«