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Den 10'Hooember 1926
Beschluß r
Die Vergütung für die Abnützung der Meßgeräte
va m l'April 1925 an für jeden Oberqmtsgeometer auf
jährlich 200 KL.- vorbehaltlich der Zustimmung der
Amtsversammlung -festzusetzen.
§ 539
Oberamtspfleger Brunner
ist abgetreten.-
Oberamtspfleger und Be -
zirkskrankenhausverwalter Brunner
sucht um die dewährung einer Amtsauf=
wand sent Schädigung nach. Der Vorsitzen.
de gibt die bei 5 Oberämtern des Ober«
landes angestellten diesbezüglichen
Erhebungen bekannt. Vermöge seines
Amtes hat der Oberamtspfleger ete.
vielfach an Sitzungen, Versammlungen
und sonsti-gen Anlässen teilzunehken,
für die die Anrechnung von Taggeldern
nicht in Frage kommt.
Beschluß:
1. ) Bem Oberamtspfleger lind Bezirkskrankenhausverwal ten
Brunner vom l^ApriT 1926 ab eine Aufwandsentschädigung■
von jährlich -; * 500 KL.- bis zur eventl. Einrei«
TruNF in eine höhere Besoldungsgruppe zu verwilligen j
217 yon der Bezirkskrankenhausverwaltung jährlich den
Betrag von 500 KL an die Oberamtspflege ersetzen
zu lassen;