326.
Ben lOtRovember 1926.
3*3 zu diesen Beschlüssen die Zustimmung der Amts*
Versammlung einzuholen.
§ 140.
Burch den vierten Nachtrag
zum Staatshaushal tisglesetz f^r 1923
vom 31.Mdrz 1926 -Reg.BI.S.83 - ist
die gesetzliche Verabschiedung der
Rot Zuwendung en an die Beamten der Be *
soldungsgruppe I -^ erfolgt. Rach à
Ministerial erlaß vorn 1.3uni d.3.Rr.IN
1613 kommt den nicht vollbeschäftigt
ten KÖrperschaftsbeamten nur der Teil
des festgesetzten Mindestbetrags zu,
der dem nach der Körperschaftsbesol*
dungsordnung festgesetzten Bruchteil
des Biensteinkommens entspricht.
Beschluß:
—
Bie Oberamtspflege zur Ausbezahlung der Rotzuwen M
düngen an die haupt- und nebenberuflichen Beamten der
Amtskörper schuft in (Truppe I - VI - soweit noch nicht
geschehen - anzuweisen.
§ 3^1.
Ber Hausmeister der Wander arbeite
stätte beantragt die Bereitstellung
weiterer Unterbringungsräume mit
Rücksicht auf die in den kommenden
Monaten wieder anwaehsende Zahl der