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Den 10* Ho Deuber 1926,
aufzuwerten. Gläubiger Ziffer 1 bat
seinen Aufwertungsansprach am 22. Aug
ds.2rs. geltend gemacht, von Ziffer
2 ist ein diesbezüglicher Antrag
noch nicht erfolgt. Die Bedürfe
tigkeit der Anleihegläubiger ist in
beiden Fällen zu bejahten.
Die Oberamtspflege stellt den An*
trag, die beiden Schuldposten mit
12 1/2 % ihres Goldmarkbetrags am
28*Dezember 1922 aufzuwerten.
Der Gesamtaufwertungsbetrag wird
sieh auf etwa 960 SÄ. belaufen.
Die Aufwertungsbeträge sollen bald
möglichst unter Anrechnung des Ab=
zugs für die oorzeitige Rückzahlung
bezahlt werden. Die Gläubiger hätten
dagegen die Verpflichtung einzugehen,
auf alle Ansprüche aus den besten
henden Sehuldverhältnissen, die sieh
eventl.durch eine anderweitige Ge
setzgebung und dergl^ ergeben könn
ten zu verzichten und eine Erklärung
dahin abzugeben, daß mit der Aufwe r=
tungszahlung sämtliche Ansprüche
aus dem Schuldverhältnis erloschen
sind.
Der Antrag wird zum
Beschluß
erhoben und die Oberamtspflege zur alsbaldigen