330.
Den 10. November 1926,
Auszahlung der Aufwertungsbeträge ermächtigt.
§ 144.
Rechnung sr at Bodenmüller ,der
die Wohnung im oberen Stock deä 6s-
bäudes König Wilhelmstraße Nr,22
nunmehr bezogen hat, sucht darum nach,
die 2 vorderen Eckzimmer mit Lino =
leum zu belegen, Die Böden sind nach
der Äußerung des Oberamtsbaumeisters
Küchle nicht schadhaft, sondern wei=
sen nur die bekannten Fugen auf,
Oberamtsbaumeister Küchle hat sodann
wegen der Zuteilung der Nebenräume
in gen, Gebäude einen Vorschlag unten
breitet,
Beschluße
1'1 Die Belegung der beiden Zimmer mit Linoleum abzu*
lehnen, da ein Bedürfnis hiefür nicht besteht;
2.; die endgültige Zuteilung der Nebenräume erst nach
dem Auszug des Mieters Brucker Dorzunehmen.
§ 145.
Dem Werkmeister Brucker ist di 6
Don ihm bewohnte Wohnung im Gebäude
der Amtskörperschaft -König Wilhelm-
sfaße 22 auf 1.3anuar 1927 gekündigt
worden, Für den Fall, das p,Brucker
auf diesen Termin seine derzeitige