331.
Den 10 November 1926.
Wohnung nicht räumen sollte, wird
beschlossen:
Gegen denselben Räumungsklage zu erheben und mit
der Durchführung den Oberamtspfleger Brunner zu
beauftragen.
§ 546.
Bezirkskrankenhausverwalter
Brunner teilt mit, daß die Kosten
für den neu beschafften Röntgenappa=
rat sich-ohne Einrichtungs= und son=
stige Nebenkosten- auf 11 766 RK 13 $
belaufen. Der alte Röntgenapparat
nebst Zubehör wurde von der Liefere
firma Techn. Büro u.Werkstätten
Dipl.Sng. Dr. Alfred Wertheimer,München
unter Anrechnung auf die Kosten des
neuen Apparates um 9^0 KL übernommen.
Der Ankauf des neuen und der Ver=
kauf des alten Apparates wird
genehmigt.
§3*7.
Oberamtssparkassier Konrad gibt
über den Stand der Aufwer tun g sar=
beiten bei der Oberamtssparkasse
Aufschluß. Das Dmreehnungsgeschäft
ist durch den Dmstand, daß jedes
Konto, sofern nach dem 1.3anuar 1913
Veränderungen im Einlagebestand