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Den 8.Februar 1927.
Ortskrankenkasse haben in einem dies*
bezüglichen Schreiben um Beseitigung
dieses Mißstandes ersucht.
Die Angelegenheit kommt heute im
Bezirksrat zur Sprache.
Hach der Äußerung der Bezirkskran=
kenhausverwaltung wird von dieser der
vorgesehene Turnus stets eingehalten
und nur die Rechnungen derjenigen
Apotheke bezahlt, welche die turnus=
mäßige Lieferung hat. Für die im Be=
zirkskrankenhaus untergebrachten Kas=
senmitglieder erfolgt die Verrechnung
für Arzneimittellieferungen direkt
zwischen Apotheke und All gem, Ortskran-
kenkasse. Die Kontrolle über die ïin=
haltung der turnusmäßigen Lieferung
in diesem Falle ist daher Sache der
Ortskrankenkasse. Der Bezug von Ver=
bandsstoffen ete. durch die Bezirks*
kranhenhausverwaltung erfolgt auf An
weisung des Arztes jeweils, wie über= .
all bei der Firma?, die in de* betr.
Artikel d£s beste und zweckmäßigste
liefert.
Den Wünschen der Privatpatienten ,
hinsichtlich des Bezugs der Arzneien (
muß selbstverständlich Rechnung ge=
tragen werden; auch bleibt es Sache
der Allgem, Ortskrankenkasse, für den ,
Arzneimittelbezug für Kassenkranke
eine Regelung zu treffen.