Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

3*1. 
Den 8.Februar 1927. 
Ortskrankenkasse haben in einem dies* 
bezüglichen Schreiben um Beseitigung 
dieses Mißstandes ersucht. 
Die Angelegenheit kommt heute im 
Bezirksrat zur Sprache. 
Hach der Äußerung der Bezirkskran= 
kenhausverwaltung wird von dieser der 
vorgesehene Turnus stets eingehalten 
und nur die Rechnungen derjenigen 
Apotheke bezahlt, welche die turnus= 
mäßige Lieferung hat. Für die im Be= 
zirkskrankenhaus untergebrachten Kas= 
senmitglieder erfolgt die Verrechnung 
für Arzneimittellieferungen direkt 
zwischen Apotheke und All gem, Ortskran- 
kenkasse. Die Kontrolle über die ïin= 
haltung der turnusmäßigen Lieferung 
in diesem Falle ist daher Sache der 
Ortskrankenkasse. Der Bezug von Ver= 
bandsstoffen ete. durch die Bezirks* 
kranhenhausverwaltung erfolgt auf An 
weisung des Arztes jeweils, wie über= . 
all bei der Firma?, die in de* betr. 
Artikel d£s beste und zweckmäßigste 
liefert. 
Den Wünschen der Privatpatienten , 
hinsichtlich des Bezugs der Arzneien ( 
muß selbstverständlich Rechnung ge= 
tragen werden; auch bleibt es Sache 
der Allgem, Ortskrankenkasse, für den , 
Arzneimittelbezug für Kassenkranke 
eine Regelung zu treffen.
	        
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