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Den 5* Februar 1927.
Äußerung
ab:
Das Gebäude Kf. 22 der König Wtlhelmstraße wurde
im Jahre 1926 von der Amtskörperschaft lediglich zu
den Zwecke angekauft, um verschiedene ämtskörper =
sehaftlehe Beamtungen in demselben unterzubringen.
Dach Amtsversammlungsbesehluß vom 21,Juni vor. Jr s.
sind die von p»Brucker bewohnten Parterre-Räume für
die Obérant spflege und Bezirksfürsorgebehörde vor=
gesehen. Die bisherigen Dnterbringungsräume der
Oberantspflege waren unzureichend und nicht zweek=
entsprechend. Fin Teil der Registratur lagert in
Oberamtssparkassengebäude. Die Dnterbringung der
Bezirksfürsorgebehörde, die sich bisher auf einen
Raum im Obérant ssparkassengebäude beschränken mußte,
ist ebenfalls unzureichend. Die Dnterbringung meh=
rerer Amtskörperschaftsbehörden in demselben Gebäude
ist auch im Jnteresse des persönlichen Verkehrs der
Bevölkerung mit diesen Behörden unbedingt geboten.
Dem p. Brucker wurde seinerzeit die Wohnung des
Oberamtspflegers Brunner in der Rabenstraße zur Ver=
fügung gestellt, von diesem «i« aber als für seine
Familie unzureichend abgelehnt. Die fragliche Woh
nung war seither jahrelang von Beamten ete.fProku*
rist Agner, Oberpostmeister Gantert, Oberamtspflegen
Brunnerlbewohnt und müßte daher auch für Werkmeister
Brucker geeignet sein. W^nn nun augenblicklich dem
p. Brucker eine andere Ersatzwohnung nicht zur Ver
fügung steht, so ist dies lediglieh sein Verschulden
infolge seiner unbegründeten Weigerung zum Bezug
der Wohnung.