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Den 8*Tebruar 1927.
Schließlich Deist der Bezirksrat noch darauf hin,
daß durch Räumung der bisherigen Eanzleiräume der
Oberamtspflege eine wettere Wohnung im fraglichen
Gebäude der Rabenstraße frei gemacht wird.
Mach de® Gesetz über Krisenfür*
sorge für Erwerbslose vom 19•Rovember
1926 sind die Erriehtungsgemeinden
der öffentlichen Arbeitsnachweise Der»
pflichtet, eine Zrieenfürsorge für
Erwerbslose einzurichten, die 92 Wo *
Chen lang in Erwerbslosenunterstütiung
standen.
An diesem Aufwand haben die Erricht
tungsgemeinden 1/4 zu tragen, 5/4 des
Aufwands werdet den Ländern vom Rei*
ehe überwiesen und üon den obersten
Landesbehörden auf die Errichtungen
gemeinden im Verhältnis ihrer Belang
verteilt.
Zur Zeit stehen im Bezirk 29 Vor»
sonen in der Lrtsenfürsorge f mit einer
Erhöhung dieser Zahl ist in der komm
menden Zeit zu rechen.
Der anteilsmäßige Beitrag fW
der Aufwendungen wird vom Bezirks^