Sen 8 e Februar 1927.
auf die Amtskörperschaft, wird
beschlossen:
An den von der Allgem. Ortskrankenkasse verauslagten
Gesamtkosten von 213 RH §5 $ den Betrag vo nlO9 LLF9 s
£u tragen bezw, der Allgem. Ortskrankenkasse zu er*
setzen. ,
§ 266.
Entsprechend dem Bezirksratsbe*
sehluß vom. 26, 3uli 4^3^1926 - § 919 -
wurden die Oberamtspflege und die Be «
zirksfürsorgebehörde zu Vorschlägen
wegen Änderung der Rechnungsführung
der Bezirksfürsorgebehörde veranlaßt,
Rach den heutigen mündlichen Aus*
führungen des Oberamtspf légers Brunner
erscheint die endgültige Verrechnung
des gesamten Fürsorgeaufwands in der
Rechnung der Oberamtspflege - wie
bisher - insbesondere auch wegen der
Übersicht über die Restmittel ange *
zeigt. Auch bei^eir anderen Amtskör*
persehaften erfolgt die Verrechnung
in dieser Weise,
Auf Grund die serAusführungen wird
beschlossen:
Bei der Bezirksfürsorgebehörde die bestehende
Rechnungsführung weiterhin beizubehalten,