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Ben 8• Februar 192F.
worden , daß dem p. Hungbaur seitens
der Oberamtssparkasse unter Bürgschaft
der Gemeinde ein Darlehen von 3000 RM.
gewährt wird. Außerdem ist die 2s =
meinde bereit, einen Teil der Verzin=
sung des Barlebens zu übernehmen.
Der Gemeinderat stellt den Antrag,
daß auch die Amtskörper schuft an die=
ser Verzinsung sieh beteiligen soll,
Beschluß:
Bie Verzinsung des Barlehens in der Weise zu regeln,
daß p. Jungbaur eine Verzinsung von 2 % selbst zu tragen
hat und die Zinsdifferenz zwischen diesem und dem regel'
mäßigen Zinsfuß zur Hälfte auf die Amtskörper schäft
übernommen wird unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde
Großsehafhausen die andere Hälfte übernimmt,
§ 372.
Infolge Herabsetzung des
Reichsbankdiskonts auf - % ist auch
eine anderweitige Festsetzung der
Zinssätze bei der Oberamtssparkasse
notwendig, Auf diesbezüglichen An=
trag der Oberamtssparkasse
beschließt
der Bezirksrat, die Zinsen wie folgt festzusetzen :