360.
Ben 8* Februar 1927.
l.JBei notwendigen Verbesserungen, durchgehender Vizi «
nalstraßen - ohne Etterstreßken - unter Aufhebung
des Amtsi)ersammlungsbeSchlusses vom 21.3uni 1926
- § 179 - ein Brittel des tatsächlichen Aufwands
der einzelnen Gemeinden einschließlich der Grunde
erwerbungskosten auf die Amtskörperschaft zu über*
nehmen. 3n der seitherigen Straßenunterhaltungslast
tritt hiedurch eine Änderung nicht ein.
2.) Bie erforderlichen Geldmittel durch Schuldauf*
nähme zu beschaffen.
§ 374.
Anläßlich der Reuerstellung
der Bonaubrücke in Gögglingen im Bahre
1880 ist die Brückenstelle näher an
den Ort verlegt worden,• die dadurch
notwendig gewordene Verlegung eines ,
Teils der Straße aber unterblieben.
Ein großer Teil des Verkehrs geht
seither zur Abkürzung des Umwegs über
das anliegende Hiesengelände.
Bie Gemeinde Gögglingen beabsichtigt
nun, diesen Ubelstand abzustellen und 1
den über dieses Niesengelände führen=
den unerlaubten Reg zur Straße UMLU-
bauen und sucht zu den auf 12000 RH
veranschlagtem Gesamtkosten um einen >
namhaften Amtskörper schäftsbei trag
nach.