IFF.
Den §. L à r 2 1927.
sehaftsverband Laupheim bezw. gegen die Vereinigung
mit der Stadtgemeinde Dim unter Bezugnahme auf die
früheren Begründungen zu beharren.
Für den Fall, daß der vorliegende Gesetzentwurf
oom Landtag angenommen und der Einsprache des Bezirks-
rats nicht stattgegeben werden sollte, hält der Bezirks*
rat die in Art.5 des Gesetzentwurfs aus Billigkeits=
gründen vorgesehene einmalige Abfindungssumme an die
Amtskörperschaft Laupheim in Höhe von 29 000 KL als
viel zu nieder, da nach Zeitungsnachrichten in der Ein-
gemeindungsfrage Heil im Dorf - Feuerbach eine wesent
lich höhere Summe genannt wird.
Hinsichtlich der Auslegung des Artikels 2 des Ge-
setzentwurfs geht der Bezirksrat ua.a. davon aus, daß
die Stadtgemeinde Dim die von der Gemeinde Wiblingen
in den Jahren 1918 - 1923 in Papiermark zurückbezahlten
Gemeinde schul den, deren Goldmarkbetrag sieh auf
-.. 80 779 Ä 37 $ beläuft, in freiwilliger Weise ebenso
aufwertet wie die übrigen Gemeinden des Bezirks Laupheim
Weiter richtet der Bezirksrat an die maßgebenden
Stellen das Gesuch, im Falle des Ausscheidens der Ge
meinde Wiblingen aus dem Amtskörperschaftsverband
Laupheim, einen gerechten Ausgleich dadurch zu schaffen,
daß der mit übergroßer Mehrheit gestellte Antrag der
Gemeinde Rißtissen Oberamts Ehingen, auf Zuteilung zum
Oberamtsbezirk Laupheim, möglichste Förderung erfährt
und in Bälde verwirklicht wird.