979.
Den 9* M ä r z 1927.
Per Bezirksrat
beschließt ?
Dem Seueft unter der Bedingung zu entsprechen, daß auf
dem gesamten Anwesen der Genossenschaft Hypotheken in
den genannten Betrügen eingetragen werden und außerdem
die Vorstandsmitglieder steh als Gesamte und Selbst«
Schuldner bür gen haftbar machen.
Frau Kreszenz Saiger, Witwe in
Bußmannshausen wurde durch die Ober=
amtssparkasse als Bürgin für die Rück«
Zahlung eines dem Bernhard Eberle,
ViehMàM^er ^ Dürnaehhof gewährten
Bürgschaftsdarlehens von 500 RM
nebst Zinsen in Anspruch genommen.
Hiebei sind 30 LA Reehtsanwaltskosten
entstanden, die oon der p. Saiger
ebenfalls zu ersetzen sind. Diese
bittet um Nachlaß dieses Betrags, da
sie durch die Bürgschaft 500 LA -
verloren und eine Familie mit 13 Kin•
dern habe.
Hach den Ausführungen des Oberau ÿ
sparkassiers hat sieh Frau Saiger die
Kosten selbst zuzusehreiben. 3m
Übrigen ist ihr seitens der Obérants*
Sparkasse insofern Entgegenkommen ge*
zeigt worden, als sie das Darlehen