385.
Den 12. Mai 1927.
§ 395.
Der Dnhaber des^e^aezirks II ,
Kaminfegermeister Bader, hatte
seinen Wohnsitz seither in Wiblingen.
Der Kehrbezirk umfaßt die Gemeinden r
Dnterkirchberg, Oberkirehberg,Gögg*
lingen, Donaustetten, Dnterweiler,
Altheim, Weinstetten, Steinberg,Dorn*
dorf, 311errieden,Schnürpflingen,
Bihlafingen, Hüttisheim, Stetten,
Dellmensingen, Oberholzheim^des Ober=
amtsbezirks Laupheim, Wiblingen, Ein*
singen und Grimmelfingen des Oberamts
Dlm.
nachdem die Gemeinde Wiblingen
seit 1.April ds.Drs. mit der Stadt=
gemeinde Dlm vereinigt ist, hält der
Bezirksrat die Verlegung des Wohn*
sitzes des Kehrbezirksinhabers in eine
andere Gemeinde des Bezirks Laupheim
für geboten, da diesem Kehrbezirk mit
Ausnahme von Wiblingen-Olm, Grimmel*
fingen-Dlm und Einsingen ausschließ*
lieh Gemeinden des Oberamtsbezirks
Laupheim zugehören und im vorliegen*
den Falle das Oberamt Laupheim in der
Hauptsache die Dienstaufsicht über
p. Bader zu führen hat.
Der Bezirksrat
beschließt :