Den 31* 3uli 192b*
2-7 sich für die Beibehaltung der Unfall-Meldestelle
in seitheriger Weise aus zu sprechen.
§ LS.
5er Erlaß des Ministeriums des
Unnern vom 12. Juli 1924 So.17 1965
betreffend den Geschäftsbetrieb der
OberamtSparkassen wird uom Vorsitzen
den verlesen. Hierin werden die
Ob er autseprstände und Bezirksräte
auf die Notwendigkeit der Überwachung
des Betriebs der Ob er amts sparkass so
und auf die Mitverantwortung für den
Geschäftsgang bei derselben hinge*
wiesen. Bei der Geldanalage der S^s«
se ist auf den Grundsatz der jeder*
zeitigen Geldflüssigkeit Bedacht zu
nehmen und das Kreditgeschäft soll
möglichst auf die eigenen Geldmittel
beschränkt bleiben• Hierauf kommen !
die Verhältnisse bei der hiesigen
Obérants Sparkasse zur Sprache und es
werden bei Durchführung der neuen
Richtlinien Zweifel in die Möglich*
keit des Weit erbe stehens der Ober*
amtssparkasse gehegt• Die Frage der
Kreditgewährung führt zu einer er*
giebigen Aussprache.