L-0.
Ben 12* Mat 1927.
Kosten Stellvertreter gestellt habe
und die Londesfürsorgebehörde an dem.
fragl. Aufwand mehr als die Hälfte
trägt.
Beschleuß:
1*J Die Einstellung des p. Jockel über die Bauer der
Bienstunfähigkeit der Schreibgehilfin Manz gegen die
beantragte Vergütung und Übernahme der vollen Ver=
sieherungsbeiträge auf die Amtskörperschaft zu genehm
migen;
2J Ber Sehreibgehilfin Manz, die privatreehtlich
angestellt ist, ihre Bezüge über die Krankheitsdauer
ta Monat Januar 192 7 ohne Abzug zu gelassen, dagegen
die Bezahlung des Gehalts Dotii l.März 1927 ab über die
Bauer der Erkrankung der Konsequenzen wegen, sowie mit
Rücksicht darauf abzulehnen, daß für sie eine weitere
Hilfskraft eingestellt werden mußte.
§ 401.
Bisher war bezüglich der Stell
vertretung der Amtskörpersehaftsbea^
eine Regelung nicht getroffen. Bas
Oberamt hat an den Oberamtspfleger,
den Leiter der Bezirksfürsorgebehörde
und an die Verwaltungsaktuare eine
diesbezügliche Anfrage gerichtet, bei
der davon ausgegangen wird, daß die
Amtskörpersehaftsbeamten verpflichtet
Bind, die Stellvertretung für einen
anderen Amtskörpersehaftsbeamten in
Krankheits~u,Urlaubs fällen bis zur