391.
Den 12• liai 1927.
Dauer Don 5 Wochen ohne besondere
Kosten für die Amt sharp ersehaft ä
übernehmen .
Oberamtspfleger Brunner hat sieh
bereit erklärt, die Stellvertretung
für die Bezirksfürsorg^^u Übernehmen,
falls sein Gehilfe für ihn als Stella
Vertreter aufgestellt wirdz Rechnungen
rat Bodenmüller hält für seine Person
die Übernahme einer Stellvertretung
im genannt Sinne insolange für ausge»
schlossen, als die Personalverhältnisst
bei der Bezirksfürsorgebehärde nicht
besser geregelt sind.
Die 3 in Laupheim wohnenden Vern
waltungsaktuare der Bezirke I ,III und
IV haben sieh zu gegenseitiger Stelln
Vertretung bereit erklärt.
Der Bezirksrat teilt diese Ansicht
des Oberamts, daß die Amtskörpersehafti
beamten die gegenseitige Stellvertren
tung in dem angeführten Dmfange zu
übernehmen haben und
beschließt:
für die Zukunft diese Regelung.
§ 402.
Laut Verordnung des Finanzmini st e«
r iums vom 23*April d.3.-Reg.BI .S.1^^
ist der Wohnungsgeldzusehuß für die
Staatsbeamten entsprechend dem Vor*