392.
Ben 12'Mai 1927.
gellen des Reichs vom 1. April 1927 ab
auf 110 A erhöht worden.
Rie für die Staatsbeamten geltender
den Sätze werden auch für die Amtskör=
perschaftsbeamten
zur Zahlung angewiesen.
§ 403.
Bezirkskrankenhausverwalt er
Brunner hat seither für die Benützung
der Leichenhalle des Bezirkskranken=
hanses bei Todesfällen von Einwohnern
der Stadt Laupheim fvergl. Bezirks=
Tatsbeschluß vom 9»3uli 1923 - § 528-1
jeweils eine Gebühr von 2 RM in Ansatz
gebracht. Eine diesbezügliche Regelung
ist bisher nicht erfolgt.
Beschluß : '
Sieh mit dem Ansatz einer Gebühr oon 2 RM - auch
für künftige Fälle einverstanden zu erklären.
§ 404.
Dem Bezirksarbeitsamt Elm wurde
anläßlich der Errichtung einer Zweig•
stelle des öffentl.Arbeitsnachweises
im Oberamtssparkassengebäude in der
Mittelstraße ein Eanzleiraum zur Ver s
fügung gestellt.
Der Bezirksrat
beschließt :