1-1.
Den 12'Mai 1927*
Für die Überlassung des fraglichen Raumes eine vom
Tag der Eröffnung der Zweig st ell e^an die Obérants*
Sparkasse zu zahlende monatliehe Miete von - - 30 SÄ
festzusetzen und das Bezirksarbeitsamt hievon in
Kenntnis zu setzen.
§ LO5.
Vom Verein für Raus* und Säug*
lingspflege im Oberamtsbezirk Laupheim
ist an den Oberamtsvorstand, sodann
von den Vorsitzenden des Evang.Frauen*
bundes, des Caritasaussehusses , des
ehristl.Frauenvereins, des Kath.Frauen*
bundes, des Israel.Frauenvereins Laup
heim, sowie der Vorsitzenden des Landw.
Hausfrauenvereins an den Bezirksrat
eine gemeinsame Eingabe gerichtet
worden, von der in Aussicht genommenen
Aufhebung der Stelle der Bezirksfür*
sorgerin für den Bezirk Laupheim im
Interesse der Säuglingspflege und 3u=
gendfürsorge Abstand zu nehmen.
Der Vorsitzende bringt diese Eingaben
zur Verlesung. 3n denselben wird u.a.
ausgeführt, daß die Aufhebung der
Stelle einer Für sorgeschwester bei
der großen Zahl der Gemeinden und der
räumlichen Ausdehnung der beiden Be *
zirke ausgeschlossen sei und eventl.