Ben 12‘Mai 1927.
die Fürsorgetätigkeit eingeschränkt
werden müßte. 3n Laupheim wäre der 3e*
trieb der Milehküche, die seither von
der Bezirksfürsorgerin überwacht wurde,
gefährdet. Bie durch den Wegfall des Ge=
halts diner Fürsorgesehwester erzielte
Ersparnis würde durch die entstehenden
höheren Reisekosten vermindert.
Be r Bezirksrat nimmt von dem Hnhalt
der EingabepEenntnis und
beschließt:
Biese dem Verwaltungsaussehuß für das gemeinsame
Bugendamt Biberach -Laupheim zu übermitteln und dabei
zum Ausdruck zu bringen, daß er sich dem Amtsversamm*
lungsbesehluß vom 21. 3uni 1926 - § 182 -, nach welchem
die Stelle der Bezirksfürsorgerin für den Oberamtsbe*
zirk Laupheim als entbehrlich angesehen wird, anschließti
§ 406.
Burch Amtsversammlungsbesehluß
vom 21*3unt 1926 - § 190 - ist die
Zeichnungsbefugnis der Sparkassen*
beamten im Wechselverkehr dahin ein*
geschränkt worden, daß die zur Zeieh*
mung ermächtigten Beamten der Ober*
amtssparkasse ^üTEinz elweehsel über
-; 1000 RU und nach Erreichung eines
Gesamtbestandes an Wechseln und Meeh*
selverpflichtungen in Höhe von 5 $