Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

195- 
Den 12• Mai 192 7. 
der Ge samt einlag e^der Sparkasse für 
jede weitere Weehselunterschrift die 
ausdrückliche vorgängige Zustimmung 
der satzungsmäßigen Vertretung der Spar 
kasse einzuholen haben, 3n der Praxis 
hat sieh inzwischen gezeigt, daß eine 
solche Beschränkung der Zeiehnungsbe« 
fugnis der Sparkassenbeamten unter Um 
ständen die Ge sehäftsab wicklung in 
nachteiliger Weise aufhält. 
Rach Erlaß des 3nnenmtnisteriums 
vorn Z^Dezembe r 1926 wird es daher in 
das pflichtmäßige Ermessen der einzel 
nen Sparkassenvertretungen gestellt, 
welches Maße von Bewegungsfreiheit 
sie hinsichtlich der Unterzeichnung 
von Wechseln den zeichnungsberechtig 
ten Beamten unter Berücksichtigung der 
örtlichen Verhältnisse zugestehen zu 
können glauben. Sedoch dürfen nicht 
mehr als höchstens 19 2 der Gesamtein- 
lage^der Sparkasse in Wechseln ein 
schließlich der Verpflichtungen aus 
weitergegebenen Wechseln angelegt wer 
den . Dabei ist weiter nicht aus dem 
Auge zu verlieren, daß Wechselkredite 
wie sonstige Darlehen der Genehmigung 
der Ausleihekommission bezw. des Be- 
zirksrats bedürfen und in satzungs 
mäßiger Weise sichergestellt sein 
müssen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.