Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

396. 
Den 12. Mai 1927. 
Die Auswirkungen der Dnflation 
haben die Satkun^sbestimmungen über di 
Anlage von Sparkassen^erwögen in 
Wertpapieren praktisch hinfällig ge= 
macht.Eina gewisserlfesitz in lombard* 
fähigen Wertpapieren erscheint für die 
Sparkassen im Interesse ihrer Zahlungs 
bereitsehaft als dringendes Bedürfnis. 
Entsprechend dem Erlaß des 3nnen= 
ministeriums oom 20.April d. 3rs.Ur.IV 
638 W und auf Grund der hiezu einge• 
holten Äußerung der Oberamtssparkasse 
werden bei der Amtsoersammlung nach= 
stehende Änderungen der Satzung der 
Oberamtssparkasse 
beantragt - 
I. Der § 41 der Satzung erhält folgenden neuen Wortlauts 
w § 41 Zeichnungsbefugnis . 
1. Rechtsverbindliche Erklärungen der Amtskörperschaft 
werden in Sparkassenangelegenheiten durch zwei z^eich* 
nungsbereehtigte Personen namens der Sparkasse abgegeben. 
Die Zeiehnungsbefugnis wird durch Dienstanweisung ge* 
regelt. 
2. Die Bestimmung in Ziff. 1 Satz 1 ist in alle Schuld= 
Verschreibungen und in die Eintragungsbewilligung zum 
Grundbuch aufzunehmen. 
3. 3m Geschäftsraum der Sparkasse ist an geeigneter Siel* 
le durch Anschlag auf die Form der Zeichnung (Doppelt 
zeichnung) und den Dmfang der Zeichnungsbefugnis unter 
Anfügung der Unterschriften der Zeichnungsbereehtig ten 
hinzuweisen. *
	        
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