398.
Ben 12• Mai 1927.
Hin sieht! ich der Zeitungsbefugnis / § 41 der Satzung
wird folgende B i e n s t a n w e i s u n g er =
lassen -
1/ Erklärungen in Grundbuch* und Grundstüehsange=
legenheiten, iM Kredit=etnschließlich Wechseldiskont*
geschäft fauch bei Auskünften Jsind oom Sparkassen*
letter und seinem Stelloertreter oder einem dieser
beiden in Gemeinschaft mit einem weiteren Reichnungs=
berechtigten zu zeichénen .
27 Sonstige Zeichnungen können oon zwei beliebigen
Zeichnung so erechti g ten gezeichnet werden.
31 Dem Sparkassenleiter wird die ständige Überwachung
der Zeichnung zur besonderen Pflicht gemacht.
Hach Maßgabe dieser Bestimmungen sind zur Zeich*
nung ermächtigt :
1') Konrad, Oberamtssparkassier,
2./ Weißhaar, Obersekretär,
3') Mößle, Schreib geht! fin.
§ 407.
Bie Bilanz der Oberamtsspar*
kasse auf 31»Bezember 1926 wird
oon Oberamtssparkassier Konrad V0T s
getragen und zu einzelnen Positioned
nähere Erläuterungen gegeben. Ber
Reingewinn, über dessen Verwendung
weitere Beschlußfassung oorbehalte»
bleibt, beträgt für 1926 -t14330 ®
»I
der Umsatz auf einer Tagbuchseite